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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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EINKAUFS-VERKAUFS- LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Stand: 12/2009


I. Auftragserteilung und Auftrag

Mit Ihrer Unterzeichnung des Vertrages kommt der Auftrag verbindlich zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die dem Vertrag beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich in der Bestellung schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

II. Lieferung

Die bestellte Ware wird nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge, Treppenhäuser und Türen. Etwa erforderliche Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Käufers. Bis einschließlich drittes Obergeschoß gilt der Transport als Frei-Haus-Lieferung. Bei Lieferung in höhere Stockwerke wird ein angemessener Zuschlag fällig, sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

III. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, insbesondere nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Maße, Muster, Pläne sowie dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit entsprechend den neu zu treffenden Dispositionen. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen, sowohl bei uns, als auch bei unseren Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei uns nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen-Frist. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände haben wir den Käufer unverzüglich zu unterrichten. Bei Abrufaufträgen gilt der im Vertrag genannte Liefertermin als spätester Abruftermin durch den Kunden und zugleich als Grenzdatum für die Preisgewähr. Lieferverzögerungen aufgrund Abrufversäumnis durch den Kunden gehen zu dessen Lasten.

IV. Nichterfüllung des Vertrages

Sollte die im Kaufvertrag vereinbarte Zahlung nicht zum Termin erfolgen, erlöschen sofort der Garantieanspruch und alle Gewährleistungsansprüche für alle Leistungen. Ein weiterer Garantieanspruch und Gewährleistungsanspruch kann nur mit unserer schriftlichen Bestätigung vereinbart werden. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, werden wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens 25 % des Bestellpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung geht im Fall des Verzugs auf den Käufer über. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt, uns zur Lagerung auch einer Spedition zu bedienen. Wird die Ware in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen oder wird sie zurückgegeben, so regelt sich die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung von gelieferten Möbeln und Polsterwaren nach folgenden Sätzen:
- innerhalb des ersten Halbjahres 50 % des Bestellpreises.
- innerhalb des zweiten Halbjahres 60 % des Bestellpreises
- innerhalb des dritten Halbjahres 70 % des Bestellpreises
- innerhalb des vierten Halbjahres 80 % des Bestellpreises.
Matratzen, nicht Originalverpackte Bettwäsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe können nicht zurückgenommen werden. Auch bezüglich dieser Wertminderungen kann der Kunde den Nachweis erbringen, dass diese Minderung nicht oder wesentlich geringer sei. Die Rücknahme schließt mit Ausnahme von Verträgen, die sich nach dem Verbraucherkreditgesetz regeln, die Geltendmachung der Schadenspauschale von Abs. 2 nicht aus.

V. Gewährleistungspflicht -Garantie

Wir leisten für die gelieferten Waren Gewähr nach folgender Maßgabe: Für Schäden, die in Folge mangelhafter Ausführungen oder Verwendung minderwertigen Materials nachweisbar vor Lieferung entstanden sind, wird Ersatz durch Neulieferung oder Nachbesserung geleistet. Hierzu hat der Käufer uns ausreichende Gelegenheit zu gewähren, im anderen Fall sind wir von der Nachbesserungspflicht bzw. Ersatzpflicht befreit. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Des Weiteren erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen. Bei Textilien, wie z.B. bei Möbel- und Dekorationsstoffen erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton, wie sie u.a. durch den verschiedenartigen Ausfall von einzelnen Stücken entstehen, soweit diese Abweichungen handelsüblich sind. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren nach der gesetzlichen Frist. Im übrigen haftet die Lieferfirma für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Verschulden von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Für offensichtliche Mängel gilt eine Anzeigepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Spätere Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Garantie bei Kaufleuten(Vollkaufmann) 1 Jahr.

VI. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltene Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln. Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn seine Ansprüche sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum insbesondere auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Käufer verpflichtet sich für diesen Fall, auch den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Wohnungswechsel des Käufers ist uns wenigstens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

VIII. Gerichtsstand

Bei Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz unseres Betriebes.


Küchenwelt Werther GmbH
Sitz der Gesellschaft: 33824 Werther
Geschäftsführer: Ralf Arendt
Alte Bielefelder Straße 22
33824 Werther



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